Anwaltskosten
Grundsätzlich rechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab.
Hier richten sich die gesetzlichen Gebühren regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Aber auch eine Pauschalgebührenvereinbarung, eine Stundensatzgebührenvereinbarung sowie eine Wertgebühenvereinbarung sind möglich. Der Anwaltsstundenensatz in der Regel beträgt € 200,00 (netto).
Daneben kann auch über Beratungshilfe und/oder Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden.
Selbstverständlich ist es nicht zu Ihrem Schaden, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung unterhalten, welche die Kosten übernimmt.
Aber auch Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe kann durch die Staatskasse gewährt werden, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgebiete:
Das Arbeitsrecht ist nach meiner Erfahrung ein Rechtsgebiet, bei dem es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oft zu Konflikten kommt, weil diese nicht miteinander reden können oder wollen. Oftma...
Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und solange auch als Strafverteidiger tätig. Es zeigt sich immer wieder, dass insbesondere nach Akteneinsicht Ermittlungsfehler zu Tage treten gegen die man sich wehren muss.
Besuchen Sie meine spezielle Internetseite:
www.ihr-rechtsanwalt-für-strafrecht.de
Rechtsgebiete:
Das Mietrecht ist derzeit ständig im Umbruch. Demnächst wird die Mietpreisbremse umgesetzt. Dies bringt sowohl für Mieter als auch für Vermieter neue rechtliche Fragestellungen.
Mögliche Schadenspositionen nach Verkehrsunfall Ersatzfähige Schäden bei möglicher Reparatur des PKW - Reparaturkosten (konkret oder fiktiv berechnet, 130%-Grenze, möglich nach Reparaturrechnung,...