Arbeitgeber

Ich vertrete Sie insbesondere, bei der Abmahnung von Arbeitnehmern, deren ordentlichen oder fristlosen Kündigung sowie dann, wenn Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung mit einer Klage zur Wehr setzen.

Aber auch dann, wenn Sie als Arbeitgeber Schadensersatzforderungen gegenüber ihrem Arbeitnehmer geltend machen müssen oder dieser nach der Kündigung den Firmenwagen oder andere Gegenstände nicht herausgibt.

So erreichen Sie uns:

Anwaltskanzlei Meier Bahnhofstraße 4 92224 Amberg Tel. 09621/600 99 33 Fax: 09621/600 99 34

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Anwalt Amberg Strafrecht - Arbeitsrecht - Verkehrsrecht - Insolvenzrecht

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