Das Arbeitsrecht ist nach meiner Erfahrung ein Rechtsgebiet, bei dem es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oft zu Konflikten kommt, weil diese nicht miteinander reden können oder wollen. Oftmals handelt es sich auch nur um Missverständnisse die ausgeräumt werden können.

Andererseits kann es selbstverständlich zu ordentlichen Kündigungen, fristlosen Kündigungen oder Abmahnungen aus betrieblichen Gründen, personenbedingt oder verhaltensbedingt kommen. Ebenso können Lohnrückstände bestehen die vom Arbeitgeber nicht ausgeglichen werden. Weiterhin kann strittig sein welche Urlaubsanspruch besteht und, ob der Urlaub abzugelten ist oder nicht.

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In all diesen Fällen ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit Missverständnisse beseitigt werden können und der Arbeitsplatz erhalten bleiben kann.

Andererseits kann es auch notwendig werden in einem Kündigungsschutzprozess mit dem Arbeitgeber von diesem die bestmöglichen Beendigungsangebote unter dem Druck der gerichtlichen Geltendmachung zu erhalten. Dies bezieht sich auf ein gutes, qualifiziertes Arbeitszeugnis sowie auf Abfindungsbeträge und Urlaubsabgeltungsansprüche.

Arbeitgeber

Ich vertrete Sie insbesondere, bei der Abmahnung von Arbeitnehmern, deren ordentlichen oder fristlosen Kündigung sowie dann, wenn Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung mit einer Klage zur Wehr setzen.

Aber auch dann, wenn Sie als Arbeitgeber Schadensersatzforderungen gegenüber ihrem Arbeitnehmer geltend machen müssen oder dieser nach der Kündigung den Firmenwagen oder andere Gegenstände nicht herausgibt.

Ich vertrete Sie insbesondere im Fall einer fristlosen oder auch ordentlichen Kündigung. Hier ist insbesondere zu beachten, dass innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erhoben werden muss, sonst ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig ist.

Unterschieden werden muss zwischen ordentlichen Kündigungen und fristlosen außerordentlichen Kündigungen, zwischen Kündigungen die betriebsbedingt sind sowie so genannte personenbedingte Kündigungen oder verhaltensbedingte Kündigungen.

Ebenso ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Kündigung in der Probezeit handelt und danach, ob man in einem so genannten Kleinbetrieb beschäftigt ist oder in einem größeren Unternehmen in dem in der Regel mehr als 10 Beschäftigten vorhanden sind.

All die vorgenannten verschiedenen Möglichkeiten haben auch jeweils andere Rechtsfolgen und Eingriffsmöglichkeiten im Fall einer Kündigung.

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