Mietrecht für Vermieter
Für Vermieter gibt es verschiedene Möglichkeiten ein Mietverhältnis zu beenden.
Zum einen kommt eine fristlose Kündigung Betracht, z.B. wenn 2 Monatsmieten nicht bezahlt worden sind (ohne Nebenkosten) oder aber eine ordentliche Kündigung wegen der Verletzung von Vertragspflichten, z.B. Störungen des Hausfriedens.
Aber auch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder in besonderen Fällen wenn nur 2 Parteien, von denen eine die Vermieterpartei ist, im Hause wohnen, kommt ebenso in Betracht wie eine fristlose Kündigung für den Fall, dass die Kaution nicht bezahlt worden ist.
Welche Kündigungsform in Ihrem Fall die günstigste für den Vermieter ist und welche Besonderheiten bei der jeweiligen Kündigungsform zu beachten sind, darüber läre ich Ihnen selbstverständlich ausführlich auf.
Man kann beim Ausspruch einer Kündigung durchaus viele Fehler machen. So kann es kraft Gesetzes zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses kommen, wenn der Mietgebrauch unwidersprochen länger als 14 Tage fortgesetzt wird.