Strafrecht
Strafverteidigung
Bereits seit dem Jahr 1998 ich als Rechtsanwalt zugelassen und solange auch als Strafverteidiger tätig. Es zeigt sich immer wieder, dass insbesondere nach Akteneinsicht Ermittlungsfehler zu Tage treten, die für den Beschuldigten oder Angeklagten günstig sind.
Auch Richter und Staatsanwälte sind nur Menschen und machen Fehler.
Umso wichtiger ist es im Sinne eine Waffengleichheit eine kompetente anwaltliche Vertretung zur Seite zu haben durch die Widersprüche in der Ermittlung aufgedeckt werden können.
Vergessen Sie nicht, es gilt immer der Grundsatz, dass Ihnen der Staat die Straftat nachweisen muss. Im Zweifel ist eben Reden "Silber" und Schweigen "Gold".
Denn oft greift dann der Rechtsgrundsatz zu Gunsten des Beschuldigten oder Angeklagten ein:
"in dubio pro reo" (lat.) - "Im Zweifel für den Angeklagten"
Äußerst wichtig ist es jedenfalls nach meiner Erfahrung bereits im Vorverfahren anwaltschaftlich vertreten zu sein und nicht erst in die Anklageschrift schon da ist.
Im so genannten Ermittlungsverfahren ist es nämlich noch möglich Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen, Beweisanträge zu stellen, etc. Die Staatsanwaltschaft ist nämlich nicht per se als Gegner zu betrachten. Denn die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet nicht nur zulasten des Angeschuldigten oder Angeklagten zu ermitteln, sondern auch Umstände zu recherchieren, welche ihm günstig sind.
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