KOSTEN
Anwaltskosten
Grundsätzlich rechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab.
Hier richten sich die gesetzlichen Gebühren regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Aber auch eine Pauschalgebührenvereinbarung, eine Stundensatzgebührenvereinbarung sowie eine Wertgebührenvereinbarung sind möglich. Der Anwaltsstundensatz in der Regel beträgt € 200,00 (netto). Das bedeutet, erhöht sich um die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % derzeit.
Daneben kann auch über Beratungshilfe und/oder Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden.
Selbstverständlich ist es nicht zu Ihrem Schaden, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung unterhalten, welche die Kosten übernimmt.
Aber auch Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe kann durch die Staatskasse gewährt werden, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu muss man jedoch wissen, dass die Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe möglicherweise an die Staatskasse zurückerstattet werden muss. Dies hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen zur Zeit Streitfalls sowie vier Jahre nach Abschluss der Streitfalls ab.