Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Ich vertrete Sie insbesondere im Fall einer fristlosen oder auch ordentlichen Kündigung. Hier ist insbesondere zu beachten, dass innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erhoben werden muss, sonst ist diese wirksam, auch wenn sie rechtswidrig ist.
Unterschieden werden muss zwischen ordentlichen Kündigungen und fristlosen außerordentlichen Kündigungen, zwischen Kündigungen die betriebsbedingt sind sowie so genannte personenbedingte Kündigungen oder verhaltensbedingte Kündigungen.
Ebenso ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Kündigung in der Probezeit handelt und danach, ob man in einem so genannten Kleinbetrieb beschäftigt ist oder in einem größeren Unternehmen in dem in der Regel mehr als 10 Beschäftigten vorhanden sind.
All die vorgenannten verschiedenen Möglichkeiten haben auch jeweils andere Rechtsfolgen und Eingriffsmöglichkeiten im Fall einer Kündigung.